Die Anlegestelle Remseck-Neckargröningen ist bis auf weiteres gesperrt. Bitte bei Buchung beachten!

Sie haben Fragen? Infos finden Sie hier

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

1. Allgemein

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) der Neckar-Personen-Schiffahrt Berta Epple GmbH & Co. KG (nachfolgend „Verkäufer“ genannt), gelten für alle Verträge, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“ genannt) mit dem Verkäufer abschließt – gleich, ob der Vertrag online oder direkt vor Ort abgeschlossen wurde. Der Einbeziehung eigener Bedingungen des Kunden wird widersprochen, es sei denn, dass explizit etwas anderes vereinbart wurde.

Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

2. Vertragsschluss online

Die im online-Shop des Verkäufers enthaltene Artikelbeschreibung (Fahrt, Charter, etc.) stellt kein verbindliches Angebot seitens des Verkäufers dar. Sie dient rein zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden (invitatio ad offerendum).

Der Kunde kann das Angebot über das in dem online-Shop des Verkäufers integrierte online-Bestellformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er die ausgewählten Tickets in den virtuellen Warenkorb gelegt und den elektronischen Bestellprozess durchlaufen hat, durch Klicken des den Bestellvorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die im Warenkorb enthaltenen Tickets ab.

Der Verkäufer kann das Angebot des Kunden innerhalb von 5 Werktagen Tagen annehmen,

  • indem er dem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine Auftragsbestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Auftragsbestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er dem Kunden die bestellten Tickets liefert, wobei der Zugang der Tickets beim Kunden maßgeblich ist, oder
  • indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Bestellung zur Zahlung auffordert.

Nimmt der Verkäufer das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots- ein Vertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden ist dann nicht zustande gekommen.

Bei der Abgabe eines Angebots über das online-Bestellformular des Verkäufers wird der Vertragstext nach dem Vertragsschluss vom Verkäufer gespeichert und dem Kunden nach Absendung von dessen Bestellung in Textform übermittelt.
Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung

3. Vertragsabschluss direkt am Schiff

Der Kunde hat die Möglichkeit mit dem Verkäufer direkt vor Ort und vor Abfahrt des jeweiligen Schiffes einen Vertrag abzuschließen -die Bezahlung hat sofort, gleich ob bar oder unbar, zu erfolgen.

4. Widerrufsrecht

Dem Verbraucher steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein Widerspruchsrecht nach § 355 BGB zu.

Gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB besteht ein Widerrufsrecht, soweit nichts anderes vereinbart ist, nicht bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. Danach ist ein Widerrufsrecht auch bei Verträgen ausgeschlossen, die den Verkauf von Tickets für termingebundene Freizeitveranstaltungen zum Gegenstand haben.

5. Preise und Zahlungsbedingungen

Bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.

Bei Auswahl einer über den Zahlungsdienst „PayPal“ angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über PayPal, wobei sich PayPal hierzu auch der Dienste dritter Zahlungsdienstleister bedienen kann. Sofern der Verkäufer über PayPal auch Zahlungsarten anbietet, bei denen er gegenüber dem Kunden in Vorleistung geht (z. B. Rechnungskauf oder Ratenzahlung), tritt er seine Zahlungsforderung insoweit an PayPal bzw. an den von PayPal beauftragten und dem Kunden konkret benannten Zahlungsdienstleister ab. Vor Annahme der Abtretungserklärung des Verkäufers führt PayPal bzw. der von PayPal beauftragte Zahlungsdienstleister unter Verwendung der übermittelten Kundendaten eine Bonitätsprüfung durch. Der Verkäufer behält sich vor, dem Kunden die ausgewählte Zahlungsart im Falle eines negativen Prüfungsergebnisses zu verweigern. Bei Zulassung der ausgewählten Zahlungsart hat der Kunde den Rechnungsbetrag innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist bzw. in den vereinbarten Zahlungsintervallen zu bezahlen. Er kann in diesem Fall nur an PayPal bzw. den von PayPal beauftragten Zahlungsdienstleister mit schuldbefreiender Wirkung leisten.

Der Verkäufer bleibt jedoch auch im Falle der Forderungsabtretung zuständig für allgemeine Kundenanfragen z. B. zur Ware, Lieferzeit, Versendung, Retouren, Reklamationen, Widerrufserklärungen und -zusendungen oder Gutschriften.
Bei Auswahl der Zahlungsart Lastschrift via Stripe erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland (im Folgenden: „Stripe“). In diesem Fall zieht Stripe den Rechnungsbetrag nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation im Auftrag des Verkäufers vom Bankkonto des Kunden ein. Vorabinformation („Pre-Notification“) ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) an den Kunden, die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Kunde der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Kunde die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat. Der Verkäufer behält sich vor, bei Auswahl der Zahlungsart SEPA-Lastschrift eine Bonitätsprüfung durchzuführen und diese Zahlungsart bei negativer Bonitätsprüfung abzulehnen.

6. Liefer- und Versandbedingungen

Tickets werden dem Kunden online per Download oder per Mail überlassen.

7. Einlösung von Tickets

Ein gelöstes Ticket kann nur einmal auch und nur zu dem auf dem Ticket angegebenen Termin nebst angegebenen Veranstaltungsort eingelöst werden.
Das Ticket ist übertragbar.

8. Verhalten an Bord

Ein Einsteigen ist erst zulässig, wenn dies durch die Mitarbeiter des Verkäufers vor Ort auf dem Schiff gestattet wird. Nach dem Einziehen der Schiffsbrücke darf niemand mehr aus- oder einsteigen.

Jeder Fahrgast darf für sich und für jede mit ihm reisende Person, für die er einen Fahrausweis vorweisen kann, je einen noch verfügbaren Sitzplatz belegen. Ein Anspruch auf einen Sitzplatz besteht nicht.

Die Fahrgäste haben die zur Aufrechterhaltung der Ordnung erlassenen Vorschriften sowie die Anordnungen des Personals zu beachten. Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen Personal und Fahrgast entscheidet der Schiffsführer, dessen Entscheidung bis zur Beendigung der Reise bindend ist. Die Fahrgäste dürfen die Geländer, Tische, Stühle und Balustraden des Schiffes nicht besteigen und die abgesperrten Teile des Schiffes nicht betreten bzw. die Fluchtwege nicht versperren. Das Öffnen der Fenster sowie die Bedienung der Heizung obliegt allein dem Personal.

Der Handel jeder Art, die Aufführung von Kunst- und Schaustücken, das Musizieren und der Gebrauch von mobilen Lautsprechern, gleich jeder Art, ist nur nach Genehmigung durch das Personal vor Ort gestattet.

Bei einer durch den Fahrgast verursachten Verunreinigung bzw. Beschädigung hat dieser die Reinigung bzw. die Instandsetzung der beschädigten Sache zu zahlen. Die Zahlung der Kosten, welche durch den Schiffsführer festgesetzt werden, sind sofort zu bezahlen. Ein über die Zahlung hinausgehender Schaden, welcher erst im Nachhinein festgestellt wurde, kann dem Fahrgast auch nachträglich in Rechnung gestellt werden.

Sowohl die Fahrgäste als auch andere Nutzer der Anlegestellen müssen sich so verhalten, dass die Schiffssicherheit und die Bordordnung zu keinem Zeitpunkt gestört werden. Jeder an Bord muss den Anweisungen des Kapitäns oder seines Stellvertreters Folge leisten, welche im Interesse der Sicherheit der Menschen und der Seefahrt gegeben werden, sowie die Ordnung an Bord und an den Anlegepunkten gewährleisten. Fahrgäste, von denen eine Bedrohung für den Schiffsverkehr oder eine erhebliche Störung der anderen Fahrgäste erwartet wird, sind von der Beförderung auszuschließen und haben an den nächsten erreichbaren Anlieger auszusteigen. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Fahrpreises besteht in diesem Fall nicht.

Die Fahrgäste haben jederzeit ihr erworbenes in elektronischer oder haptischer Form Ticket vorzuweisen.

Bei Missbrauch der Notfallalarmanlagen auf dem Schiff behält sich die Verkäuferin das Recht vor, eine Gebühr von bis zu 500 Euro zu erheben, zusätzlich zu eventuellen externen Kosten.

9. Kinderwagen, Fahrräder und Hunde

Grundsätzlich besteht für Kinderwagen, Fahrräder und Hunde keine Beförderungspflicht.

Kinderwagen und Buggys sind vor dem Betreten des Schiffes zusammenzufalten, sofern die technisch möglich ist

Fahrräder können nur begrenzt und auf der Linie Stuttgart – Marbach bzw. Ludwigsburg-Hoheneck – Besigheim transportiert werden.

Pro Fahrgast kann ein Hund mit befördert werden, sofern keine sicherheitstechnischen Bedenken bestehen. Hunde haben grundsätzlich angeleint zu sein und sind auf dem Boden zu halten. Verhält sich ein Hund während der Fahrt gegenüber anderen Fahrgästen aggressiv, so sind der Fahrgast und der mitgeführte Hund von der weiteren Beförderung auszuschließen.

Folgende Preise sind vor Antritt der Fahrt auf dem Schiff zu entrichten:

EUR 1,00 für einen Kinderwagen/Buggy
EUR 5,00 für einen Doppelwagen/Fahrradanhänger
EUR 10,00 für ein Fahrrad

10. Gepäck, mitzuführende Gegenstände

Fahrgäste dürfen leicht tragbare Gegenstände kostenlos als Handgepäck mitführen und an den dafür vorgesehenen Orten aufbewahren.

Folgende Gegenstände sind jedoch ausgeschlossen:

– einzelne Gegenstände, die mehr als 20 kg wiegen, gefährliche Stoffe und Gegenstände, die gemäß den Richtlinien für den internationalen Eisenbahntransport gefährlicher Güter (RID) entweder von der Beförderung ausgeschlossen oder nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen sind, Waffen jeglicher Art, mit Ausnahme derjenigen, die von Organen der öffentlichen Sicherheit mitgeführt werden und Gegenstände, deren Beförderung aufgrund anderer Rechtsvorschriften verboten sind.

– Gegenstände, die Schaden verursachen können oder die Sicherheit an Bord beeinträchtigen könnten

Jeder Fahrgast ist für sein Handgepäck selbst verantwortlich und haftet für eventuell entstandene Schäden.

11. Rollstühle

Wegen der Hochwasserdämme ist ein ebenerdiger Zugang zum Schiff nur in Ludwigsburg-Hoheneck möglich.

Auf jedem Schiff sind Treppen zu überwinden, Behindertentoiletten bestehen nicht.
Aus versicherungsrechtlichen Gründen dürfen die auf dem Schiff befindlichen Mitarbeiter des Verkäufers Rollstuhlfahrer nicht tragen.

12. Fahrtunterbrechungen, Fahrtausfall

Die Verkäuferin ist zur Beförderung verpflichtet, wenn

a.) die Beförderung nicht durch gesetzliche Bestimmungen oder aus Gründen der öffentlichen Ordnung verboten ist

b.) die Beförderung nicht durch Umstände verhindert wird, welche die Schifffahrtsunternehmen nicht abzuwenden und denen sie auch nicht abzuhelfen vermögen (höhere Gewalt).

Höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, nicht voraussehbares und auch durch Anwendung vernünftigerweise zu erwartender Sorgfalt und technisch und wirtschaftlich zumutbarer Mittel nicht abwendbares oder nicht rechtzeitig abwendbares Ereignis.

Hierzu zählen insbesondere Naturkatastrophen, terroristische Angriffe, Stromausfall, notwendige Reparatur arbeiten, Maschinenschäden, betriebliche Ausfälle von Anlagen, fehlerhafte Anlagen oder notwendige Installationen, Ausfall von Telekommunikationsverbindungen, Betriebsstörungen, Streik und Aussperrung, soweit die Aussperrung rechtmäßig ist oder gesetzliche Bestimmungen oder Maßnahmen der Regierung oder von Gerichten oder Behörden sowie Pandemien, unabhängig von der Rechtmäßigkeit.

Bei Sturm, Nebel oder zu niedrigem bzw. zu hohem Wasserstand haben die Schiffsführer das Recht nicht zu landen, wenn durch das Landen die Sicherheit der Fahrgäste oder des Schiffes gefährdet wird.

13. Haftung für Bedienstete:

Die Verkäuferin haften für ihre Bediensteten und für andere Personen, deren sie sich bei Ausführung der Beförderung bedienen, nach den gesetzlichen Vorschriften über die Beförderung von Personen und ihrem Gepäck auf Binnenschiffen. Die Schifffahrtsunternehmen haften nicht, wenn Bedienstete auf Verlangen eines Reisenden Verrichtungen ausüben, die den Schifffahrtsunternehmen nicht obliegen, oder die sie nicht übernommen haben.

14. Mängelhaftung (Gewährleistung)

Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung.

15. Anwendbares Recht

Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

16. Gerichtsstand

Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

17. Alternative Streitbeilegung

Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher, hier Kunde, beteiligt ist.

Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

18. Salvatorische Klausel

Im Falle der Unwirksamkeit von Bestimmungen dieser Bedingungen wird die Wirksamkeit des Vertrages oder der Bedingungen im Übrigen nicht berührt. Für Streitigkeiten hinsichtlich der Vermittlung von Eintrittskarten-Käufen ist, soweit der Käufer Vollkaufmann oder eine Person des öffentlichen Rechts ist, Stuttgart als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart. Es kommt allein deutsches Recht zur Anwendung. Erfüllungsort für die Zurverfügungstellung der Fahrscheine, Eintrittskarten, Gutscheine und für die Bezahlung ist Stuttgart.

Stand Stuttgart, 01.06.2024

Unsere Frühstücksfahrten